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Myxomatose
(Kaninchenpest)
Erreger:
Durch
Myxomatosevirus (Pockenvirus) ausgelöste Viruserkrankung, tritt
überwiegend bei Haus- und Wildkaninchen auf (wirtsspezifisch). Der
Erreger ist sehr widerstandsfähig gegen Temperatur und Chemika und
kann unter optimalen Bedingungen ein halbes Jahr aktiv bleiben.
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Inkubationszeit: |
3
bis 9 Tage |
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Übertragung/Verbreitung: |
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durch stechenden, Blut saugende Insekten, auch Flöhe
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Tier - Tier Kontakt
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Mensch – Tier Kontakt,
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Infektion durch frisches Grünfutter ist ebenfalls
möglich
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Klinik/Symptome: |
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Schwellungen im Bereich der Schleimhäute auf
(geschwollene, eitrige Augen, Nase, Maul und
Genitalien)
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Schnupfen
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Fieber
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Heiße dicke, knotige Ohren
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Pusteln z.b. auf der Nase
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Tod nach ca 10 – 14 Tagen. Je nach Infektionsdruck liegt
die Mortalität bei 20 bis 100 %.
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Heilung:
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Nahezu unmöglich.
Es
gibt wohl eine chronische Verlaufsform, hierbei treten
die Symptome abgeschwächt auf, besonders oft ist eine
Pustelbildung zu beobachten. Sollten die (ungeimpften)
Tiere durch Antibiotika - Gaben überleben, sagen einige
Quellen, dass sie lebenslang Träger der Infektion sind.
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Schutz: |
Impfung mit einem abgeschwächten Lebendimpfstoff,
subkutan oder mittels Impfpistole ins Ohr
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Jungtiere werden ab der 6.-8. Woche geimpft
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bei hohem Infektionsdruck ist dies auch ab der 4.
Woche möglich
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eine wiederholte Impfung nach 4 Wochen erhöht
ebenfalls die Schutzwirkung
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generell hält die Impfung jedoch 6 Monate
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Impfung ist leider nicht 100% sicher, bei hohem
Infektionsdruck können auch geimpfte Tiere
erkranken. Oftmals überleben die Tiere und es kommt
nur zum leichten Symptomausbruch. Ob die geimpften
Tiere, welche überleben, nicht ebenfalls Träger der
Krankheit ist konnte bisher (2007) noch nicht
geklärt werden.
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Schutz vor stechenden Insekten (durch Fliegengage
etc)
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Es besteht
keine Meldepflicht für Myxomatose in Deutschland, da sie
nicht mehr zu den nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtigen
Krankheiten gehört. Auch in der „Verordnung über anzeigepflichtige
Tierseuchen“ oder in der „Verordnung über meldepflichtige
Tierkrankheiten“ ist die Myxomatose nicht vermerkt. Sie ist auch
nicht auf den Menschen oder andere Tiere übertragbar. Aber sie
können die Krankheit übertragen.

RHD
(rabbit
haemorraghic disease)  
Chinaseuche)
Erreger:
Lebensbedrohliche hämorrhagische Infektionskrankheit ausgelöst durch
den Calicivirus (früher Picornavirus, erst 1988 Einordnung zu den
Caliciviren). Dieser Erreger ist im Blut, im Knochenmark, in allen
Organen und in sämtlichen Ausscheidungen nachweisbar.
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Inkubationszeit: |
1
bis 3 Tagen |
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Übertragung/Verbreitung: |
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Tier - Tier Kontakt
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Mensch – Tier Kontakt
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Tröpfcheninfektion
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Infiziertes Futter, Einstreu, Stallung
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Blutsaugende, stechende Insekten
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Klinik/Symptome |
- Jungtiere bis zu
einem Monat erkranken nicht, können aber Träger der
Krankheit sein und den Virus vermehren.
- perakuter Verlauf:
Tiere können eines Tages ohne äußere
Krankheitsanzeichen tot im Käfig liegen
- Akuter Verlauf mit
folgende Krankheitsanzeichen:
- Appetitlosigkeit
- Beschleunigte und
erschwerte Atmung, bis hin zur Atemnot
- Krämpfe
- Fieber
- Apathie
- Schleimhäute färben
sich blau
- Blut aus den
Körperöffnungen
- oft noch Schreien
kurz vor dem Tod.
- Auffällig ist
häufig das Überstrecken des Kopfes hin zum Nacken
(Opisthotonus)
- Blutig-schaumiger
Nasenausfluss
- Es kommt zu einer
hochgradigen Störung der Blutgerinnung. Somit kann
es zu punktförmigen (petechialen) Blutungen in den
Geweben kommen.
- Weitere
Auffälligkeiten können eine Leberentzündung mit
Gewebsuntergang sowie Fibrosen und Verkalkungen der
Leberzellen sein.
- Es gibt noch einen
milderen Verlauf. Hier beträgt die Inkubationszeit
bis zu 2 Wochen. Hierbei zeigen sich Fressunlust,
Fieber und Apathie. Die Kaninchen, welche überleben,
haben keine lebenslange Immunität und werden zu
Dauerauscheidern.
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Heilung: |
Symptombehandlung möglich. Je nach Infektionsdruck liegt
die Mortalität bei 5% bis 100 %. Die meisten
Erkrankungen verlaufen letal. |
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Schutz: |
einjährig zu wiederholende Impfung (Totvakizin) von
Jungtieren zwischen der 6. – 8. Lebenswoche |
Es besteht seid
April 1995 in Deutschland keine Meldepflicht für Myxo, da sie
nicht mehr zu den nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtigen
Krankheiten gehört. Auch in der Verordnung über anzeigepflichtige
Tierseuchen oder in der Verordnung über meldepflichtige
Tierkrankheiten sind ist die RHD nicht vermerkt. Sie ist auch nicht
auf den Menschen oder andere Tiere übertragbar. Aber sie können die
Krankheit übertragen.
Ausstellungstiere müssen RHD geimpft sein.
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Wir bedanken uns
bei Sylvana für die freundliche Bereitstellung dieses Beitrages.
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