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Zum Ende der Seite springen TVT- Der akzeptable Tierschutz
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Heidi Heidi ist weiblich
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Daumen hoch! TVT- Der akzeptable Tierschutz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Tierschutz nicht immer nervig sein muss, beweist das Merkblatt Nr. 78/2007 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. zur Kaninchenhaltung (unter Berücksichtigung der Kaninchenzucht).

http://www.tierschutz-tvt.de/merkblatt78.pdf

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22.12.2008 15:17 Heidi ist offline Beiträge von Heidi suchen Nehmen Sie Heidi in Ihre Freundesliste auf
anja anja ist weiblich
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RE: TVT- Der akzeptable Tierschutz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

es ist mehr als traurig, wenn nicht sogar beschämend, dass noch immer rechtswidrige Größenangaben zu den Transportbehältnissen für Tiere unter 2kg angegeben werden! böse

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Gruß
Anja
23.12.2008 09:39 anja ist offline E-Mail an anja senden Homepage von anja Beiträge von anja suchen Nehmen Sie anja in Ihre Freundesliste auf
Thomas Thomas ist männlich
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Hallo Anja

Ich kann Deine Kritik hierzu leider nicht ganz nachvollziehen und sitze etwas kopfschütteld vor dem Rechner.

Alle hier gemachten Angaben sind ( man lese doch bitte genau nach) Mindestangaben !!!

Mindesangaben beziehen sich doch auf die kleinsten, mindestens zu verwendenden Tarnsportkisten oder Stallungen. Das heisst aber auch das es Dir vollkommen freigestellt ist Deine Tiere in einem "Kleiderschrank" zu transportieren Augenzwinkern , also nach oben es da keinerlei Beschränkung gibt. Ich halte diese Maßangaben die hier angegeben sind als vollkommen ausreichend. Wo soll das denn hinführen wenn diese Angaben der Transportkistengröße weiter nach oben gesetzt werden, wie soll man gerade bei Sammeltransporten hier noch was bewegen?



Es muss auch mal gut sein mit dem ständigen in Frage stellen von Angaben zum Tiertransport, hier speziell bei den Kaninchen.

Beste Grüße
Thomas

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23.12.2008 16:35 Thomas ist offline E-Mail an Thomas senden Homepage von Thomas Beiträge von Thomas suchen Nehmen Sie Thomas in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Thomas in Ihre Kontaktliste ein
anja anja ist weiblich
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Das Problem dabei ist, dass die Mindestangabe des Gesetzgebers (welche einzig und allein für uns bindend ist!) über der vom ZDRK und TVT empfohlenen Mindestangabe liegt.

Wäre ungefähr so, als wenn der ADAC empfehlen würde, tagsüber zwischen 12 Uhr und 14 Ihr ohne Gurt zu fahren, weil das statistisch auch ausreichen würde.......

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Gruß
Anja
23.12.2008 16:39 anja ist offline E-Mail an anja senden Homepage von anja Beiträge von anja suchen Nehmen Sie anja in Ihre Freundesliste auf
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"Kritik" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Thomas,

Anja hat schon richtig gelesen !!

Die Mindestangaben nach TVT - wie Du sogar fett markierst - ergeben für Kaninchen bis 2 kg gerade mal 600 cm² Fläche.
Gemäß Anlage 3 zu § 18 der Tierschutztransportverordnung ist für diese Gewichtsklasse eine Fläche von 750 cm² vorgeschrieben. D.h. die Empfehlung nach TVT ist in der Tat rechtsmissachtend.

http://bundesrecht.juris.de/tierschtrv/anlage_3_59.html

Wie auch immer man zu den Vorgaben stehen mag (...) - Gesetz geht vor! Ich möchte den eigentlich recht guten Beitrag der TVT, auf den Heidi eingangs hingewiesen hat, nicht verunglimpfen, aber an dieser Stelle geht er inhaltlich (offenbar weiterhin) an der Gesetzesrealität vorbei.

Insofern ist die Reaktion wie auch das nette Bildlein objektiv doch etwas überzogen .... verwirrt

Nun, morgen ist Weihnacht - und eine besinnliche und schöne wünsche ich Dir und auch allen Anderen hier im Forum.

Bester Gruß
Wolfgang
23.12.2008 23:01 WS ist offline E-Mail an WS senden Beiträge von WS suchen Nehmen Sie WS in Ihre Freundesliste auf
Heidi Heidi ist weiblich
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Hallo Wolfgang, smile

auch wenn Weihnachten ist, neige ich zur Fortführung der Thematik. Sorry auch, sollte es wie Widerspruch klingen, aber ich wäre nicht ich, wenn ich mit meiner Meinung bis ins neue Jahr warten würde.

Alle haben richtig gelesen und jeder hat seine Meinung dazu, was durchaus akzeptabel ist. Ich finde Thomas' Antwort schon mal nicht schlecht, sogar sehr gut. Aber der Reihe nach.

Tierschutzgesetz - das ist verflixt schwammig, weil es nicht konsequent ist. Der Gesetzgeber verfasste es so, dass die Leute, die mit und durch Tiere Geld verdienen, glimpflich davon kommen, weil es daneben abschwächende Verordnungen gibt, die das schwammige Gesetz noch aufweichen. Ich denke dabei an Massentierhaltungen, Broilerproduktionen, Eierschieter usw. usw. usw.
So ist es auch diese hier zur Diskussion stehende Tierschutztransportverordnung eine Richtlinie, kein Gesetz.
Beispiel: Tierschutzgesetz gibt vor, Tieren nicht sinnlos Schmerzen zuzufügen. Wie sind die abertausenden Kastraten in der Liebhaber-Kaninchenhaltung zu werten? Und plötzlich fällt dem Halter/der Halterin ein, er/sie müsse unbedingt einige "süüüüüße Jungtiere" von der neben dem Kastraten lebenden Häsin haben. Wieder werden Rammler geboren, die beim TA landen, weil sie "nur in gute Hände gegeben werden müssen". Kastration ist, dem Tier sinnlosen Schmerz zufügen!
Der Unterschied liegt hier tatsächlich in den Begriffen "Gesetz und Verordnung". Für die Kastrationen und andere Handhabungen an Tieren gibt es wieder eine Verordnung, die dazu dient, solche Dinge zu legalisiert. Beispiel: Schnäbel kupieren. usw.usw.usw.

TVT und DLG sind Vereinigungen, deren Sachkompetenzen sicherlich in die Gesetzesgrundlagen eingehen. Zumindest erkenne ich beim TVT nicht diese uns immer wieder beleidigenden Tierschützerallüren.

Was nun den aufgeworfenen Punkt der 600 qcm Transportfläche angeht, so ist es zwar eine Abweichung, aber doch so minimal, dass sie als Mindestanforderung für ein Tier bis 2 kg gelten darf.
Ich betone mindest, denn du und viele andere Züchter wissen, wie sie ihre Tiere zum Schutz vor Verletzungen oder Tod durch Ersticken zu transportieren haben. Und wir wissen auch, mindestens heißt bei Transportkisten und auch bei Stallgrößen: "nicht kleiner!" Es steht jedem frei, für seine Rasse größere Transportkisten (auch Ställe) zu bauen. Oder tatsächlich Thomas' Transporthinweis anzunehmen. Augenzwinkern

Aber, wer neu beginnt, kein Forum kennt und noch einen passenden Verein suchen muss, dem muss ein Minimum geboten werden.

Zurück zur Transportkiste.
Ich halte die Größe für Tiere der genannten Gewichtsklasse bei entsprechender Luftzufuhr für ausreichend, wenn man dann noch auf dem Transportweg eine Pause einlegt und das Gefährt gut lüftet. Ich sehe da kein Problem. Tiere hätten in einer _150 qcm größeren Kiste (je nach Wesen) den gleichen Stress.
Eine Kiste in dieser Größe, mit nur mal schnell ein paar eingebohrten Löchern (Durchmesser 2 cm oder so) wäre allerdings schon ein Frevel.

Gehen wir noch 'nen Schritt weiter. Sammeltransport. Ich wünsche es keinem Zuchtfreund, der gerade einen Sammeltransport lenkt, dass er wegen eines bekifften Autofahrers eine Notbremsung einleiten muss. Glück gehabt, wenn ihm nichts passierte. Aber, was könnte den Tieren in ziemlich großen Kisten passieren?

Ich habe versucht, mich kurz zu fassen, was nicht ausschließt, eine Diskussion mit dir weiter zu führen.

Beste Grüße
Heidi smile

Mein Edit bezog sich auf Fehler, weitere Tippfehler bitte überlesen Zunge raus

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Heidi: 25.12.2008 11:23.

24.12.2008 12:16 Heidi ist offline Beiträge von Heidi suchen Nehmen Sie Heidi in Ihre Freundesliste auf
WS WS ist männlich
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Hallo Heidi, smile

na, das Thema hat Dich noch sehr beschäftigt...

Weißt Du, man könnte wohl noch zahlreiche Zeilen dazu schreiben, was aber genauso wenig "weiter" führen würde wie die abermals fett gedruckte "mindest"-Meinung. Denn darum geht es ... um Meinungen und Einschätzungen und da kann und soll sich jeder seine eigene bilden und sagen dürfen.
Ich selbst - wie vermutlich viele weitere Züchter - habe für meine Zwerge größere Transportboxen, welche der Tierschutztransportverordnung entsprechen - allerdings keine Kleiderschränke... Augen rollen - Wo einem jedoch bei mittlerweile fast jedem Vorwort zu einer größeren Schau oder in Verbandsveröffentlichungen der Tierschutzgedanke förmlich ins Auge hüpft, halte ich (!) es für inkonsequent, wenn man die Vorgaben einer Tierschutztransportverordnung ignoriert, warum auch immer (weils bequemer ist oder weil viele Züchter noch "alte" Transportboxen benutzen ... oder oder).
Wie auch immer - ich nehme mir nicht heraus, irgendjemand "belehren" zu wollen oder auch nur mit'nem nett anzuschauenden Kaninchenstapler über den Mund zu fahren.... Das muss und kann jeder für sich selbst entscheiden.

Was die Kastraten angeht, könnte man wohl auch eingehender diskutieren...(vgl. mal die Pferdeszene; wir haben ein paar Pferde und ich habe vor ein paar Jahren selbst einen Hengst gezogen und .... Du kannst es Dir denken...... Da kann ich zudem feststellen, dass sein Leben damit objektiv artgerechter verläuft).

Netter Gruß fröhlich
Wolfgang
26.12.2008 23:12 WS ist offline E-Mail an WS senden Beiträge von WS suchen Nehmen Sie WS in Ihre Freundesliste auf
Gallier Gallier ist männlich
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Hallo

Ich empfand das mit dem Bild gar nicht so schlecht, lockert es doch so manchen Text doch etwas auf und wir sollten hier nicht immer alles auf die Goldwaage legen wenn mal etwas überspitzt geschrieben und diskutiert wird. Text ist emotionslos und damit Text Emotionen bekommt hat irgendwann mal ein findiger Mensch die Smileys erfunden und erschaffen. In dem Beitrag weiter oben ist es doch auch klar als kleiner Scherz deklariert und so sollte man es auch verstehen. Ich kann da keinen Kritikansatz finden und habe köstlich darüber gelacht. Augenzwinkern Augenzwinkern

Im Übrigen halte ich es wie die meisten sicherlich auch. Ein verständnisvoller Rassekaninchenzüchter wird seine Tiere nicht als Presskaninchen transportieren und für die bestmögliche Unterbringung während des Transportes sorgen. Ich sehe auch die Probleme für Mensch und Kaninchen beim Tiersammeltransport bei zu großen Kisten, wie Heidi das auch anspricht, und denke das die Mindestgrößen der TVT ausreichend und anwendbar sind.

Ich möchte noch auf das Dokument Nummer79 der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. zum Thema
Kaninchenbetäubung verweisen, welches auch sehr aufschlussreich ist.

Grüß Gott
Karl

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gallier: 28.12.2008 08:41.

28.12.2008 08:41 Gallier ist offline E-Mail an Gallier senden Beiträge von Gallier suchen Nehmen Sie Gallier in Ihre Freundesliste auf
Heidi Heidi ist weiblich
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http://www.dlg.org/uploads/media/Leitlin...ninchen2009.pdf

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26.05.2009 21:15 Heidi ist offline Beiträge von Heidi suchen Nehmen Sie Heidi in Ihre Freundesliste auf
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Eddy Eddy ist männlich
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Hallo!

Das ist alles ganz gut und recht, bloß entsprechen die Leitlinien der deutschen Gruppe der WRSA und des DLG-Ausschusses für Kaninchenzucht und -haltung zum Beispiel nicht den in Österreich in der 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 9, BGBl. II (485/17.12.2004) festgelegten Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen. Die von der WRSA und anderen festgelegten Leitlinien sind zum Teil beträchtlich niedriger.

Ich würde diese Leitlinien daher mit Vorsicht betrachten und mich als erstes fragen, ob die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften - Tierschutzgesetz oder Verordnungen zum Tierschutzgesetz - mit diesen Leitlinien übereinstimmen.

LG Eddy
26.05.2009 22:25 Eddy ist offline E-Mail an Eddy senden Homepage von Eddy Beiträge von Eddy suchen Nehmen Sie Eddy in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Eddy: Keiner YIM-Name von Eddy: Keiner MSN Passport-Profil von Eddy anzeigen
anja anja ist weiblich
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Zitat:
Original von Eddy

Ich würde diese Leitlinien daher mit Vorsicht betrachten und mich als erstes fragen, ob die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften - Tierschutzgesetz oder Verordnungen zum Tierschutzgesetz - mit diesen Leitlinien übereinstimmen.



Nein, das tun sie nicht!

In D regelt das Tierschutzgesetz den rechtlichen Spielraum in der Tierhaltung, dort sind aber bewußt keine Größenangaben von Stallungen festgelegt. Rechtlich läuft es so, dass im Bedarfsfall (zB bei einer anonymen Anzeige) der Amtsveterinär eingeschaltet wird und dieser jeweils eine Einzelfallentscheidung treffen muß. Der Amtsveterinär hat aber zur Untermauerung seiner Entscheidungskompetenz eine Richtlinie, nämlich die der TVT, zur Hand, die er auch sicher bemühen wird, um nicht seinen Kopf in eine Schlinge zu stecken, die dann jemand anderes beliebig zuziehen könnte.
Daher können wir Züchter uns dann auf der sicheren Seite wissen, wenn wir unsere Haltung an die Richtlinien der TVT ausrichten.

Haltung und Transport sind in Deutschland rechtlich unterschiedlich geregelt, für die Haltung kann die TVT-Richtlinie herangezogen werden, für den Transport gibt es gesetzliche Bestimmungen über die Tierschutztransportverordnung.

__________________
Gruß
Anja

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anja: 27.05.2009 09:26.

27.05.2009 09:25 anja ist offline E-Mail an anja senden Homepage von anja Beiträge von anja suchen Nehmen Sie anja in Ihre Freundesliste auf
Eddy Eddy ist männlich
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Hi!

Hoffentlich passt's jetzt? Augenzwinkern Die im vorhergehenden Link angeführten Leitlinien sind nicht die der TVT, sondern die der deutschen Gruppe der World Rabbit Science Association und des Ausschusses für Kaninchenzucht und –haltung der DLG. Die von diesen Institutionen verabschiedeten Leitlinien zu Mindeststandards bei der Haltung von Hauskaninchen(2007) sind hinsichtlich des Flächenangebots nicht für die herkömmliche Haltung heranzuziehen. Dies kann auch dem TVT-Merkblatt 78, siehe Seite 6, entnommen werden.

Die Mindestanforderungen der TVT sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen!


Tab. 2: Mindestanforderungen an Fläche und Raum/Einzeltier
(herkömmliche Haltung) Fläche (cm2) Höhe (cm)*

> 5,5 kg
große Rassen/8.800 cm2/B x T hundertzehn** x 80 cm, Höhe 70 cm
> 3,25 kg
mittelgroße Rassen/6.800 cm2/B x T 85 x 80 cm, Höhe 60 cm
> 2,0 kg
kleine Rassen/5.250 cm2/B x T 70 x 75 cm, Höhe 60 cm
< 2,0 kg
Zwergrassen/4.500 cm2/B x T 65 x 70 cm, Höhe 50 cm

* Die Höhe muss auf mindestens 70 % der Grundfläche vorhanden sein
** der automatische Editor setzt hier immer 1.0 ein! *grins*

Es würde daher mehr Sinn machen, wenn man den Link auf das Merkblatt 78 der TVT setzt und die Leitlinien der WRSA und der DLG außer Acht lässt, da diese wohl mehr der Intensivhaltung zuzurechnen sind.

http://tierschutz-tvt.de/merkblatt78.pdf

LG Eddy
27.05.2009 22:47 Eddy ist offline E-Mail an Eddy senden Homepage von Eddy Beiträge von Eddy suchen Nehmen Sie Eddy in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Eddy: Keiner YIM-Name von Eddy: Keiner MSN Passport-Profil von Eddy anzeigen
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Den link zur TVT findest du bereits im ersten Beitrag in diesem thread großes Grinsen

Guckst du...

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Gruß
Anja
28.05.2009 07:51 anja ist offline E-Mail an anja senden Homepage von anja Beiträge von anja suchen Nehmen Sie anja in Ihre Freundesliste auf
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