TVT- Der akzeptable Tierschutz |
Heidi

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TVT- Der akzeptable Tierschutz |
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Das Tierschutz nicht immer nervig sein muss, beweist das Merkblatt Nr. 78/2007 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. zur Kaninchenhaltung (unter Berücksichtigung der Kaninchenzucht).
http://www.tierschutz-tvt.de/merkblatt78.pdf
__________________ Bevor Du urteilen willst, über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freuden... und erst DANN kannst Du über mich urteilen. (Verfasser unbekannt)
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22.12.2008 15:17 |
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anja

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| RE: TVT- Der akzeptable Tierschutz |
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es ist mehr als traurig, wenn nicht sogar beschämend, dass noch immer rechtswidrige Größenangaben zu den Transportbehältnissen für Tiere unter 2kg angegeben werden!
__________________ Gruß
Anja
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23.12.2008 09:39 |
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Thomas
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23.12.2008 16:35 |
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anja

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Das Problem dabei ist, dass die Mindestangabe des Gesetzgebers (welche einzig und allein für uns bindend ist!) über der vom ZDRK und TVT empfohlenen Mindestangabe liegt.
Wäre ungefähr so, als wenn der ADAC empfehlen würde, tagsüber zwischen 12 Uhr und 14 Ihr ohne Gurt zu fahren, weil das statistisch auch ausreichen würde.......
__________________ Gruß
Anja
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23.12.2008 16:39 |
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Blumen 2000
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WS
Normaluser
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Realname: Wolfgang Schmidt Herkunft: OWL Funktionen in den Landesverbänden: Vors.Verein,Club,KV Verein: W245+W664 Welche Rasse züchtest Du?: ZwRex lohf.schwarz + Neuzüchtung ZwRex japaner Zuchtstatus: Altzüchter
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Hallo Thomas,
Anja hat schon richtig gelesen !!
Die Mindestangaben nach TVT - wie Du sogar fett markierst - ergeben für Kaninchen bis 2 kg gerade mal 600 cm² Fläche.
Gemäß Anlage 3 zu § 18 der Tierschutztransportverordnung ist für diese Gewichtsklasse eine Fläche von 750 cm² vorgeschrieben. D.h. die Empfehlung nach TVT ist in der Tat rechtsmissachtend.
http://bundesrecht.juris.de/tierschtrv/anlage_3_59.html
Wie auch immer man zu den Vorgaben stehen mag (...) - Gesetz geht vor! Ich möchte den eigentlich recht guten Beitrag der TVT, auf den Heidi eingangs hingewiesen hat, nicht verunglimpfen, aber an dieser Stelle geht er inhaltlich (offenbar weiterhin) an der Gesetzesrealität vorbei.
Insofern ist die Reaktion wie auch das nette Bildlein objektiv doch etwas überzogen ....
Nun, morgen ist Weihnacht - und eine besinnliche und schöne wünsche ich Dir und auch allen Anderen hier im Forum.
Bester Gruß
Wolfgang
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23.12.2008 23:01 |
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Heidi

Moderator
  

Dabei seit: 22.02.2008
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Realname: Heidrun Herkunft: Land Brandenburg Funktionen in den Landesverbänden: Schriftführerin, 2. Vorsitzende Verein: Finsterwalde D 95 Welche Rasse züchtest Du?: Holländer im Zwergenformat Zuchtstatus: Altzüchter
Themenstarter
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Hallo Wolfgang,
auch wenn Weihnachten ist, neige ich zur Fortführung der Thematik. Sorry auch, sollte es wie Widerspruch klingen, aber ich wäre nicht ich, wenn ich mit meiner Meinung bis ins neue Jahr warten würde.
Alle haben richtig gelesen und jeder hat seine Meinung dazu, was durchaus akzeptabel ist. Ich finde Thomas' Antwort schon mal nicht schlecht, sogar sehr gut. Aber der Reihe nach.
Tierschutzgesetz - das ist verflixt schwammig, weil es nicht konsequent ist. Der Gesetzgeber verfasste es so, dass die Leute, die mit und durch Tiere Geld verdienen, glimpflich davon kommen, weil es daneben abschwächende Verordnungen gibt, die das schwammige Gesetz noch aufweichen. Ich denke dabei an Massentierhaltungen, Broilerproduktionen, Eierschieter usw. usw. usw.
So ist es auch diese hier zur Diskussion stehende Tierschutztransportverordnung eine Richtlinie, kein Gesetz.
Beispiel: Tierschutzgesetz gibt vor, Tieren nicht sinnlos Schmerzen zuzufügen. Wie sind die abertausenden Kastraten in der Liebhaber-Kaninchenhaltung zu werten? Und plötzlich fällt dem Halter/der Halterin ein, er/sie müsse unbedingt einige "süüüüüße Jungtiere" von der neben dem Kastraten lebenden Häsin haben. Wieder werden Rammler geboren, die beim TA landen, weil sie "nur in gute Hände gegeben werden müssen". Kastration ist, dem Tier sinnlosen Schmerz zufügen!
Der Unterschied liegt hier tatsächlich in den Begriffen "Gesetz und Verordnung". Für die Kastrationen und andere Handhabungen an Tieren gibt es wieder eine Verordnung, die dazu dient, solche Dinge zu legalisiert. Beispiel: Schnäbel kupieren. usw.usw.usw.
TVT und DLG sind Vereinigungen, deren Sachkompetenzen sicherlich in die Gesetzesgrundlagen eingehen. Zumindest erkenne ich beim TVT nicht diese uns immer wieder beleidigenden Tierschützerallüren.
Was nun den aufgeworfenen Punkt der 600 qcm Transportfläche angeht, so ist es zwar eine Abweichung, aber doch so minimal, dass sie als Mindestanforderung für ein Tier bis 2 kg gelten darf.
Ich betone mindest, denn du und viele andere Züchter wissen, wie sie ihre Tiere zum Schutz vor Verletzungen oder Tod durch Ersticken zu transportieren haben. Und wir wissen auch, mindestens heißt bei Transportkisten und auch bei Stallgrößen: "nicht kleiner!" Es steht jedem frei, für seine Rasse größere Transportkisten (auch Ställe) zu bauen. Oder tatsächlich Thomas' Transporthinweis anzunehmen.
Aber, wer neu beginnt, kein Forum kennt und noch einen passenden Verein suchen muss, dem muss ein Minimum geboten werden.
Zurück zur Transportkiste.
Ich halte die Größe für Tiere der genannten Gewichtsklasse bei entsprechender Luftzufuhr für ausreichend, wenn man dann noch auf dem Transportweg eine Pause einlegt und das Gefährt gut lüftet. Ich sehe da kein Problem. Tiere hätten in einer _150 qcm größeren Kiste (je nach Wesen) den gleichen Stress.
Eine Kiste in dieser Größe, mit nur mal schnell ein paar eingebohrten Löchern (Durchmesser 2 cm oder so) wäre allerdings schon ein Frevel.
Gehen wir noch 'nen Schritt weiter. Sammeltransport. Ich wünsche es keinem Zuchtfreund, der gerade einen Sammeltransport lenkt, dass er wegen eines bekifften Autofahrers eine Notbremsung einleiten muss. Glück gehabt, wenn ihm nichts passierte. Aber, was könnte den Tieren in ziemlich großen Kisten passieren?
Ich habe versucht, mich kurz zu fassen, was nicht ausschließt, eine Diskussion mit dir weiter zu führen.
Beste Grüße
Heidi
Mein Edit bezog sich auf Fehler, weitere Tippfehler bitte überlesen
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Heidi: 25.12.2008 11:23.
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24.12.2008 12:16 |
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WS
Normaluser
Dabei seit: 27.12.2007
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Realname: Wolfgang Schmidt Herkunft: OWL Funktionen in den Landesverbänden: Vors.Verein,Club,KV Verein: W245+W664 Welche Rasse züchtest Du?: ZwRex lohf.schwarz + Neuzüchtung ZwRex japaner Zuchtstatus: Altzüchter
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Hallo Heidi,
na, das Thema hat Dich noch sehr beschäftigt...
Weißt Du, man könnte wohl noch zahlreiche Zeilen dazu schreiben, was aber genauso wenig "weiter" führen würde wie die abermals fett gedruckte "mindest"-Meinung. Denn darum geht es ... um Meinungen und Einschätzungen und da kann und soll sich jeder seine eigene bilden und sagen dürfen.
Ich selbst - wie vermutlich viele weitere Züchter - habe für meine Zwerge größere Transportboxen, welche der Tierschutztransportverordnung entsprechen - allerdings keine Kleiderschränke...
- Wo einem jedoch bei mittlerweile fast jedem Vorwort zu einer größeren Schau oder in Verbandsveröffentlichungen der Tierschutzgedanke förmlich ins Auge hüpft, halte ich (!) es für inkonsequent, wenn man die Vorgaben einer Tierschutztransportverordnung ignoriert, warum auch immer (weils bequemer ist oder weil viele Züchter noch "alte" Transportboxen benutzen ... oder oder).
Wie auch immer - ich nehme mir nicht heraus, irgendjemand "belehren" zu wollen oder auch nur mit'nem nett anzuschauenden Kaninchenstapler über den Mund zu fahren.... Das muss und kann jeder für sich selbst entscheiden.
Was die Kastraten angeht, könnte man wohl auch eingehender diskutieren...(vgl. mal die Pferdeszene; wir haben ein paar Pferde und ich habe vor ein paar Jahren selbst einen Hengst gezogen und .... Du kannst es Dir denken...... Da kann ich zudem feststellen, dass sein Leben damit objektiv artgerechter verläuft).
Netter Gruß
Wolfgang
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26.12.2008 23:12 |
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Heidi

Moderator
  

Dabei seit: 22.02.2008
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http://www.dlg.org/uploads/media/Leitlin...ninchen2009.pdf
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26.05.2009 21:15 |
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Vitalsana
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Eddy
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Realname: Manfred Andratsch Herkunft: Österreich Verein: T19 bzw. B476 Welche Rasse züchtest Du?: Zwergwidder chin-weiß, Zwergfuchs weiß BA, Zwerg-Rex dalmatiner dreifarbig, Zwergrex japanerfarbig Zuchtstatus: Altzüchter
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Hallo!
Das ist alles ganz gut und recht, bloß entsprechen die Leitlinien der deutschen Gruppe der WRSA und des DLG-Ausschusses für Kaninchenzucht und -haltung zum Beispiel nicht den in Österreich in der 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 9, BGBl. II (485/17.12.2004) festgelegten Mindestanforderungen für die Haltung von Kaninchen. Die von der WRSA und anderen festgelegten Leitlinien sind zum Teil beträchtlich niedriger.
Ich würde diese Leitlinien daher mit Vorsicht betrachten und mich als erstes fragen, ob die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften - Tierschutzgesetz oder Verordnungen zum Tierschutzgesetz - mit diesen Leitlinien übereinstimmen.
LG Eddy
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26.05.2009 22:25 |
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anja

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| Zitat: |
Original von Eddy
Ich würde diese Leitlinien daher mit Vorsicht betrachten und mich als erstes fragen, ob die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften - Tierschutzgesetz oder Verordnungen zum Tierschutzgesetz - mit diesen Leitlinien übereinstimmen.
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Nein, das tun sie nicht!
In D regelt das Tierschutzgesetz den rechtlichen Spielraum in der Tierhaltung, dort sind aber bewußt keine Größenangaben von Stallungen festgelegt. Rechtlich läuft es so, dass im Bedarfsfall (zB bei einer anonymen Anzeige) der Amtsveterinär eingeschaltet wird und dieser jeweils eine Einzelfallentscheidung treffen muß. Der Amtsveterinär hat aber zur Untermauerung seiner Entscheidungskompetenz eine Richtlinie, nämlich die der TVT, zur Hand, die er auch sicher bemühen wird, um nicht seinen Kopf in eine Schlinge zu stecken, die dann jemand anderes beliebig zuziehen könnte.
Daher können wir Züchter uns dann auf der sicheren Seite wissen, wenn wir unsere Haltung an die Richtlinien der TVT ausrichten.
Haltung und Transport sind in Deutschland rechtlich unterschiedlich geregelt, für die Haltung kann die TVT-Richtlinie herangezogen werden, für den Transport gibt es gesetzliche Bestimmungen über die Tierschutztransportverordnung.
__________________ Gruß
Anja
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anja: 27.05.2009 09:26.
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27.05.2009 09:25 |
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Eddy
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Hi!
Hoffentlich passt's jetzt?
Die im vorhergehenden Link angeführten Leitlinien sind nicht die der TVT, sondern die der deutschen Gruppe der World Rabbit Science Association und des Ausschusses für Kaninchenzucht und –haltung der DLG. Die von diesen Institutionen verabschiedeten Leitlinien zu Mindeststandards bei der Haltung von Hauskaninchen(2007) sind hinsichtlich des Flächenangebots nicht für die herkömmliche Haltung heranzuziehen. Dies kann auch dem TVT-Merkblatt 78, siehe Seite 6, entnommen werden.
Die Mindestanforderungen der TVT sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen!
Tab. 2: Mindestanforderungen an Fläche und Raum/Einzeltier
(herkömmliche Haltung) Fläche (cm2) Höhe (cm)*
> 5,5 kg
große Rassen/8.800 cm2/B x T hundertzehn** x 80 cm, Höhe 70 cm
> 3,25 kg
mittelgroße Rassen/6.800 cm2/B x T 85 x 80 cm, Höhe 60 cm
> 2,0 kg
kleine Rassen/5.250 cm2/B x T 70 x 75 cm, Höhe 60 cm
< 2,0 kg
Zwergrassen/4.500 cm2/B x T 65 x 70 cm, Höhe 50 cm
* Die Höhe muss auf mindestens 70 % der Grundfläche vorhanden sein
** der automatische Editor setzt hier immer 1.0 ein! *grins*
Es würde daher mehr Sinn machen, wenn man den Link auf das Merkblatt 78 der TVT setzt und die Leitlinien der WRSA und der DLG außer Acht lässt, da diese wohl mehr der Intensivhaltung zuzurechnen sind.
http://tierschutz-tvt.de/merkblatt78.pdf
LG Eddy
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27.05.2009 22:47 |
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anja

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Den link zur TVT findest du bereits im ersten Beitrag in diesem thread
Guckst du...
__________________ Gruß
Anja
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28.05.2009 07:51 |
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Eddy
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Hab' ich!
Mannomann!
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28.05.2009 08:55 |
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